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Wichtige Information für unsere Kunden Betreff: Yoshimura Auspuffanlagen mit Straßenzulassung Es werden sehr viele Anfragen an die technischen Dienste gestellt mit dem Anliegen, Dokumente zu erhalten für solche Fahrzeugteile, die ein europäisches Genehmigungszeichen tragen. (E-Zeichen) Grundsätzlich liegt aber die komplette Dokumentation nur dem Hersteller, dem Technischen Dienst und der Genehmigungsbehörde vor. Im Anhang Vl zu 97/24/EG Kap. 9 ist lediglich geregelt, was sich in der Verpackung befinden muss und was der Hersteller zu liefern hat. Bei Schalldämpfern, die nach der o. a. Rechtsvorschrift geprüft wurden, ist nirgendwo festgelegt, dass entsprechende Unterlagen mitzuführen sind. Eine Pflicht zum Mitführen von Unterlagen ist lediglich im nationalen ABE- Verfahren geregelt, bei anderen Genehmigungsarten (EG, ECE) ist dies nicht der Fall. Daher stehen dem Fahrzeughalter solche Unterlagen nicht zur Verfügung und es kann auch das Vorzeigen dieser Unterlagen nicht verlangt werden. Schäfer Motorsport
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