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ABE / Yoshimura Drucken

Wichtige Information für unsere Kunden

Betreff: Yoshimura Auspuffanlagen mit Straßenzulassung

Es werden sehr viele Anfragen an die technischen Dienste gestellt mit dem

Anliegen, Dokumente zu erhalten für solche Fahrzeugteile, die ein europäisches

Genehmigungszeichen tragen. (E-Zeichen)

Grundsätzlich liegt aber die komplette Dokumentation nur dem Hersteller, dem Technischen 

Dienst und der Genehmigungsbehörde vor.

Im Anhang Vl zu 97/24/EG Kap. 9 ist lediglich geregelt, was sich in der Verpackung befinden muss

und was der Hersteller zu liefern hat.

Bei Schalldämpfern, die nach der o. a. Rechtsvorschrift geprüft wurden, ist nirgendwo festgelegt,

dass entsprechende Unterlagen mitzuführen sind.

Eine Pflicht zum Mitführen von Unterlagen ist lediglich im nationalen ABE- Verfahren geregelt,

bei anderen Genehmigungsarten (EG, ECE) ist dies nicht der Fall.

 

Daher stehen dem Fahrzeughalter solche Unterlagen nicht zur Verfügung und es kann auch

das Vorzeigen dieser Unterlagen nicht verlangt werden.

 

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